Die bessere Staatsform
Die bessere Staatsform
Wie kann die Gesellschaft besser von neuen Erkenntnissen profitieren, sich weiterentwickeln und sich gleichzeitig der Gefahr des Macht-missbrauchs entziehen? Aus meiner Sicht lohnt es sich, über eine Staatsform nachzudenken, die Probleme besser vermeiden und Lösungen eher produzieren vermag.
Die Demokratie wird heute als moderne Staatsform angesehen. Sie hat meiner Meinung nach zu viele Fehler:
- Sie wird zur Hauptsache von Lobbyisten beeinflusst.
- Parlamentarier stellen Anträge für Gesetze und stimmen über Themen ab, die sie häufig nur teilweise kennen oder verstehen.
- Das Denken in Zusammenhängen (Regelkreisen) fehlt meistens.
- Wissenschaftler und Philosophen sind kaum vertreten in politischen Entscheidungsinstanzen.
Eine aus meiner Sicht bessere Staatsform ist ein System, das auf einem Grundgesetz beruht und aus drei Kammern und einem Weisen Rat gebildet wird. Funktioniert sie länderübergreifend, würde die Beachtung internationaler Regelkreise im Zeitalter der Globalisierung einfacher.
Die erste Kammer, Volkskammer genannt, besteht aus Volks-vertretern, die auch Parteien angehören können. Sie werden vom Volk direkt für vier Jahre gewählt. Ihre Aufgabe ist, Volkswünsche zu formulieren und sie vorzutragen. In der Kammer werden die Anträge beraten, bereinigt, abgestimmt oder verworfen und dann weitergeleitet an die zweite Kammer, die Philosophisch-Wissenschaftliche Kammer.
Die zweite Kammer, Philosophisch-Wissenschaftliche Kammer genannt, besteht aus Philosophen und Wissenschaftlern. Sie werden vom Volk gewählt und üben ihr Mandat hauptberuflich bis zu ihrer Pensionierung aus. Sie können jedoch bei jeder Volkswahl wieder abgewählt werden. Ein Ausschluss ist möglich, sollte ein grober Verstoss vorliegen. Die Kammer bearbeitet die Anträge auf sinnvolle Machbarkeit unter Berücksichtigung von Regelkreisen und Umwelt-verträglichkeit. Sie kann die Anträge entsprechend bearbeiten, ergänzen oder mit Vorschlägen versehen. Bearbeitete Anträge können an die Volkskammer zurückgegeben werden, welche neu entscheiden muss. Anträge, die den philosophischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundsätzen entsprechen, werden an die Politische Kammer weiter gegeben.
Was ist ein Regelkreis?
Der Regelkreis betrifft alle Zusammenhänge und die Auswirkungen einer Veränderung im gesamten Bereich ihrer Wirkung auf alle Beteiligten.
Die dritte Kammer Politische Kammer genannt, besteht aus geeigneten Staatsbürgerinnen und –bürgern. Sie können sich bewerben oder auf Vorschlag kandidieren und werden vom Volk für sechs Jahre gewählt, um sie länger als die volle Legislaturperiode der Volkskammer in ihrer Zuständigkeit zu belassen. Ihre Aufgabe ist, die ausformulierten Aufträge in Gesetze einzubringen, die Rahmen-bedingungen und die Ausführungsbestimmungen, sowie die Übergangsbestimmungen festzulegen, Gesetze zu verabschieden und die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Liegen bei den Anträgen Verstösse gegen nationales oder internationales Recht vor oder gibt es ein Volksreferendum, kann es an die Philosophisch-Wissenschaftliche Kammer zurückgegeben werden. Das Volk hat das Recht, gegen eine neue Gesetzesvorlage innerhalb einer bestimmten Frist ein Referendum zu verlangen. Ein solches kommt zustande, wenn das Volk mit einer festgelegten Anzahl Unterschriften ein Begehren einreicht. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn alle Fristen eingehalten sind und kein Referendum zustande gekommen ist.
Mitglieder des Weisen Rats werden in der Regel von den drei Kammern oder direkt vom Volk vorgeschlagen. Aus den Vorschlägen wählen die drei Kammern den Weisen Rat für vier Jahre. Die Zahl der Mitglieder des Weisen Rats muss ungerade sein. Die Wahlen in den Weisen Rat erfolgen um zwei Jahre versetzt zu jenen für die Volkskammer. Der Weise Rat repräsentiert den Staat nach aussen. Er hat die Funktion eines Präsidiumsrats, aus dessen Reihen die Mitglieder des Rats ihren Präsidenten zu Beginn der Amtsperiode wählen. Der Weise Rat trifft keine Entscheidungen. Seine Aufgabe ist die Koordination und Kontrolle der drei Kammern. Bei Uneinigkeiten vermittelt er und kann als Entscheidungsstelle angerufen werden. Bei Streitigkeiten und Korruption ist er verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen. Für Sanktionen bedarf es der Mehrheit des Weisen Rats.
Die Ämter und Ressorts der Verwaltung werden sinnvoll den drei Kammern zugeteilt. Zum Beispiel die Volkswirtschaft der Volks-kammer, das Bildungswesen der Philosophisch-Wissenschaftliche Kammer und das Polizei- und Militärwesen der Politischen Kammer. Die Gerichte sind eine von den politischen Behörden unabhängige Instanz.
Ein solches System schliesst Korruption zwar nicht komplett aus, hemmt aber deren Entstehung wesentlich. Anträge von Lobbyisten für einen eigennützigen, materiellen Zweck, sind wesentlich schwerer durchzubringen.