Das andere Steuersystem
Das andere Steuersystem
Nachdem ich auf die politische Ordnung des Staates eingegangen bin, möchte ich kurz ein paar Gedanken zu dessen Einkünften und einem passenden Steuersystem machen.
Der grösste Steuerhinterzieher ist der Staat selbst, wenn er mit Personen, Institutionen oder Firmen sogenannte Steuerabkommen schliesst.
Individuelle Vereinbarungen zur Besteuerung verleiten zur Kriminal-isierung des Volkes. Grosse Unternehmen können ihre Gewinne ins Ausland verschieben und Kosten im Inland geltend machen. Steuern können nie gerecht sein. Es gibt immer wieder Doppelbesteuerungen. Steuern werden auch missbraucht, um den Geldfluss zu lenken und zu missbrauchen. Reiche Personen verstehen es immer wieder, Steuern zu umgehen oder anderweitig auf das Steuersystem Einfluss zu nehmen. Deshalb sollten Steuern abgeschafft werden – Steuer-erklärungen würden damit hinfällig.
Statt der verschiedenen heute erhobenen Steuern könnte ein System eingeführt werden, das einzig aus einer Wertschöpfungsabgabe besteht. Mit dieser Wertschöpfungsabgabe hat der Staat alle seine Kosten zu bestreiten. Eine Verschuldung des Staates darf es nicht geben. Das Wachstum eines Staates kann nicht grösser sein, als er durch seine Einnahmen (die Wertschöpfung) finanzieren kann. Die Ausgaben müssen mit den Einnahmen abgeglichen werden.
Damit soll verhindert werden, dass Politiker immer wieder neue Steuern erfinden, um Schuldenlöcher zu stopfen, statt die Finanzen verantwortungsvoll zu führen.
Die Wertschöpfungsabgabe hat zwei Ansätze - Ausnahmen darf es nicht geben.
Die Abgabe ist am Standort, wo die Wertschöpfung erbracht wird, fällig. Einen abgabefreien Export darf es nicht geben. Die Abgabe wird nur auf dem erbrachten Mehrwert (die Wertschöpfung) erhoben. Waren und Leistungen, die eingekauft werden, werden vom Endbetrag abgezogen. Kauft man Handelsware ein und verkauft sie weiter, so ist an diesem Standort nur die effektiv erbrachte Wertschöpfung durch den Handel fällig. Kauft man Material und Leistung ein und stellt damit ein Produkt her, so ist auch hier nur die effektiv erbrachte Wertschöpfung durch die Produktion fällig.
Wird eine Dienstleistung, wie zum Beispiel die Planung eines Hauses, erbracht, ist die Wertschöpfung aus dieser Dienstleistung abgabepflichtig.
Die Wertschöpfungsabgabe beträgt 30%, während der Satz auf die lebensnotwendigen Artikel und Leistungen nur 2% ausmacht. Ein Steuerwettbewerb unter Staaten würde sich einzig auf die Höhe der Wertschöpfungsabgabe beschränken.
Lebensnotwendige Artikel und Leistungen werden vom Staat festgelegt. Dazu zählen zum Beispiel Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch oder Kartoffeln, aber auch Babynahrung und Windeln, sowie die notwendigen medizinischen Leistungen. Mit dieser Liste der lebensnotwendigen Artikel und Leistungen wird automatisch ein soziales System eingeführt.
Wirkliche Armut wird vom Staat indirekt unterstützt, weil die Betroffenen mehrheitlich lebensnotwendige Artikel beziehen.
Wer sich den teuren Sportwagen leisten will, kann sich auch den Beitrag an den Staat leisten.
Eigenleistung bleibt frei. Sie wird erst bei Veräusserung an Dritte fällig. Wer arm ist und seine Kartoffeln selbst anpflanzt, bezahlt nur einen geringen Beitrag an den Staat. Nämlich nur die 2% für das Saatgut.
Das hier besprochene vereinfachte Modell einer Wertschöpfungs-abgabe funktioniert nicht für einen Staat allein, weil dieser in internationalen Wirtschaftsverbindungen steht. Schliessen sich aber mehrere Staaten einer solchen Regelung an, kann dies bilateral zu einer deutlichen Vereinfachung der Besteuerung und einer höheren Steuergerechtigkeit bei gleichzeitiger Eindämmung des Steuerbetrugs führen.